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Herkunft ist von öffentlichem Interesse

Zeitung berichtet über Amokfahrt am Berliner Breitscheidplatz

Eine Großstadtzeitung berichtet online über die Amokfahrt am Berliner Breitscheidplatz vom Juni 2022. Die Redaktion erwähnt, dass der Autofahrer 29 Jahre alt und Deutsch-Armenier sei. Ein Terrorverdacht bestehe nicht. Ein Leser der Zeitung vertritt die Ansicht, die Abstammung eines Täters habe keine Relevanz, wenn der aktuelle Erkenntnisstand laut Polizei darauf hindeute, dass es sich um eine Amokfahrt gehandelt habe. Es hätten keinerlei Hinweise auf ein z.B. religiös-fanatisch motiviertes Attentat vorgelegen. Die Bezeichnung des Täters als „Deutsch-Armenier“ sei darüber hinaus unklar. Falls der Täter die deutsche Staatsangehörigkeit besitze, sei er Deutscher. Eine Unterscheidung würde suggerieren, dass es Deutsche und „Nicht-so-richtig-Deutsche“ gebe. Eine fremdenfeindliche Lesart im Sinne von „das war also keiner von uns“ möge nicht beabsichtigt sein, sei aber naheliegend und leider häufig. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung hält die Berichterstattung für presseethisch in Ordnung. Die mediale Aufmerksamkeit für die Amokfahrt sei von Beginn an enorm gewesen. Das habe einen historischen Grund: Die Terrorattacke des Islamisten Anis Amri 2016 fast an gleicher Stelle. Durch die Nennung der Herkunft würden keine diskriminierenden Stereotype bedient oder Gruppen verunglimpft. Eine Verknüpfung mit abwertenden Begriffen liege nicht vor. Die Gruppenzugehörigkeit werde nicht unangemessen herausgestellt, sondern finde sich nur in einer Zwischenüberschrift. Die Gruppenzugehörigkeit – so der stellvertretende Chefredakteur – werde nicht als bloßes Stilmittel benutzt. Es werde über eine schwere Straftat berichtet, an der ein besonderes öffentliches Interesse bestand.