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Ein Mann wollte Sekretärin werden

Arbeitsgericht gab ihm Recht und sprach ihm 3.900 € Schadensersatz zu

„Gericht sprach ihm 3.900 € Schadensersatz zu – Mann fühlt sich diskriminiert, weil Firma ´Sekretärin´ suchte“ – unter dieser Schlagzeile berichtet die Online-Ausgabe einer überregionalen Zeitung über einen Mann, der sich auf eine Stelle als Sekretärin beworben hatte, nach seiner Ablehnung vor dem Berliner Arbeitsgericht wegen Diskriminierung klagte und Recht bekam. Die Zeitung veröffentlicht ein Foto des Mannes. Ein Leser der Zeitung kritisiert zwei Punkte der Berichterstattung. Zum einen zeige sie ein unverpixeltes Foto des Betroffenen. Zweitens sei der Artikel offenbar eine Auftragsarbeit des verklagten Arbeitgebers. Die Erwägungen des Gerichts zugunsten des Klägers seien der Autorin bekannt gewesen, da sie in der mündlichen Verhandlung umfassend erörtert worden seien. Die Autorin habe diese Erwägungen zum größten Teil verschwiegen, um den Kläger als einen gewissenlosen Abzocker zu diffamieren. Die Zeitung macht von ihrem Recht zur Stellungnahme keinen Gebrauch.