„Leitender Angestellter“ oder „Mafia-Boss“
Hatte ein eingelieferter Mann nun 29 oder neun Schussverletzungen?
Aus Montenegro eingeflogen - Mafia-Boss in MHH eingeliefert“ – so überschreibt eine Boulevardzeitung online ihren Bericht über den Grund für die höchste Sicherheitsstufe an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). Polizisten mit Maschinenpistolen streiften durch die Gänge. Die Intensivstation gleiche einem Sicherheitstrakt. Die Zeitung glaubt auch den Grund für diese besondere Lage zu kennen. Dieser Tage sei ein hochrangiges Mafia-Mitglied aus Montenegro eingeflogen worden. Unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen und in Begleitung eines Spezialkommandos sei der Mann vom Flughafen in die MHH gebracht worden. Ein Leser der Zeitung sieht Ziffer 2 des Presskodex (Journalistische Sorgfaltspflicht) verletzt. Die Zeitung setze unwahre Tatsachenbehauptungen in die Welt. Für die Behauptung, der Patient sei „Mafia-Boss“, gebe es keinen Beleg. Der Mann sei leitender Angestellter eines renommierten und etablierten mittelständischen Unternehmens und kein „Boss“ einer „Mafia“ oder einer sonstigen kriminellen Vereinigung, Bande oder Clan. Folgerichtig gebe es auch für die Bezeichnung des Mannes als „hochrangiges Mafia-Mitglied“ keinerlei Grundlage. Auch für die Behauptung der Zeitung, dass der Patient mit 27 Einschüssen ins Krankenhaus eingeliefert worden sei, gebe es keine Belege. Wie viele der insgesamt neun Schussverletzungen in Armen und Beinen lägen, wüssten der Patient und sein Arzt. Der Arzt unterliege der ärztlichen Schweigepflicht und der Patient habe nie mit der Presse gesprochen. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, die Beschwerde lasse ihn ratlos zurück. Ob der in die MHH eingelieferte Mann nun 27 oder neun Schussverletzungen erlitten habe, sei nur von äußerst begrenztem Erkenntniswert. Unstreitig habe der Mann lebensbedrohliche Schussverletzungen erlitten. Ein unterstellter Verstoß gegen das Sorgfaltsgebot nach Ziffer 2 des Kodex sei also denkbar geringfügig.