Präparat im redaktionellen Umfeld beworben
Verlag: Redaktion wurde nicht durch ökonomische Interessen beeinflusst
Eine Programmzeitschrift behandelt in fünf Heften das Thema Bluthochdruck. Jedes Mal berichtet die Redaktion über ein namentlich genanntes Präparat, das auch mit beigestellten Anzeigen beworben wird. Ein Leser der Zeitschrift kritisiert diese. Sie werbe in ihrem - scheinbar – redaktionellen Gesundheitsressort auffällig und immer wieder für das genannte Präparat. Eine Doppelseite in einem der Hefte sei auffällig geteilt: Zwei Dreiecke außen seien klar mit dem Wort „Anzeige“ gekennzeichnet und machten Reklame für das Präparat. Der Teil dazwischen mit der Überschrift „Keine <