Entscheidungen finden

Leserbrief unzulässig zusammengefasst

Ein Einsender kommt in kurzer Zeit auf zwei Dutzend Veröffentlichungen

Unter der Überschrift „Klartext zur Pressefreiheit“ veröffentlicht eine Regionalzeitung einen Leserbrief unter dem Namen des Beschwerdeführers. Darin heißt es, die Medien seien nicht gesteuert, da sie selbst die Mächtigen seien. Sie lobten die Leserbriefseite, aber auch hier entscheide die Redaktion: Nach dem Türkei-Referendum habe die Zeitung mehr als zehn Leserbriefe veröffentlicht, die das Ergebnis kritisierten, aber keinen, der dafür Verständnis geäußert habe. Der Beschwerdeführer teilt mit, der Text des veröffentlichten Leserbriefes stamme nicht von ihm, obwohl sein Name darunter gestanden habe. Er habe der Zeitung eine Mail geschickt. Darin habe er die Redaktion aufgefordert, die Leser auf den Fehler hinzuweisen und seinen Leserbrief mit korrekter Namensangabe zu veröffentlichen. Das habe die Zeitung nicht getan. Der Beschwerdeführer äußert sein Missfallen über deren Verhalten. Sie habe gegen den Pressekodex verstoßen. Er kritisiert den Umgang der Redaktion mit seinem Leserbrief. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, der Beschwerdeführer zähle seit vielen Jahren zu den besonders eifrigen Leserbrief-Schreibern. Allein in diesem Jahr habe die Redaktion seine Stellungnahmen – meist zu politischen Themen – bereits zwei dutzend Mal abgedruckt. Den Leserbrief, der Anlass für diese Beschwerde gewesen sei, habe die Zeitung gekürzt abgedruckt. Wenn der Beschwerdeführer nun behaupte, der Brief stamme nicht von ihm, dann sei das unwahr und absurd zugleich. Den Vorwurf des Beschwerdeführers, die Redaktion habe nur einseitige Briefe zum türkischen Referendum abgedruckt, weist der Chefredakteur zurück. Wenn sich niemand mit einem Leserbrief melde, der sich pro Erdogan äußere, könne man entsprechende Meinungen auch nicht wiedergeben. Daraufhin habe der Beschwerdeführer sich wieder mit einem Brief (pro Erdogan) gemeldet. Der sei veröffentlicht worden. Dennoch mutmaße der Einsender immer wieder, dass seine Stimme nicht gehört oder eingeschränkt werde.