Zeitung nennt mehrere Anbieter
Kritik an einem Bericht über Eis-Kultsorten aus den achtziger Jahren
Die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung veröffentlicht einen Artikel unter der Überschrift „Aldi verkauft dieses Kult-Produkt aus den 80ern – aber nur für zwei Tage“. Im Beitrag geht es um ein Eis, das Aldi für die Aktion in sein Sortiment aufgenommen hat. Dabei wird auch mitgeteilt, dass das Eis bei Rewe und Edeka dauerhaft zu bekommen ist. Die Viererpackung bei Aldi sei jedoch einen Euro billiger. Ein Leser der Zeitung sieht in der Veröffentlichung einen Fall von Schleichwerbung. Die Rechtsvertretung der Zeitung weist auf ein starkes öffentliches Interesse an diesem Beitrag hin. Die Leserschaft des Onlineportals verlange nach Informationen zu besonderen Produkten oder Verkaufsaktionen. Es sei eine Sache der Pressefreiheit, über den Verkaufsstart bestimmter Artikel zu berichten, wenn dies nicht überwiegend werbend geschehe. Der kritisierte Bericht gehe auf einen aktuellen Anlass zurück, nämlich die Sonderaktion von Aldi Süd. Die Redaktion habe sachlich und neutral berichtet und herausgestellt, dass es sich bei den Eissorten um Kultobjekte aus den achtziger Jahren handele. Am Ende werde im Bericht darauf hingewiesen, dass diese Eissorten auch in anderen Supermärkten wie Rewe und Edeka während des ganzen Jahres zu bekommen seien. Die Rechtsvertretung kommt zu dem Schluss, dass es sich im vorliegenden Fall nicht um kennzeichnungspflichtige Werbung handele.