Deo-Spraydose mit dem Logo des Anbieters
Darstellung verletzt das Trennungsgebot nach Ziffer 7 Pressekodex
„Kann man die ERDE mit einem DEO retten?“ titelt eine Programmzeitschrift, die sich in dem dazugehörigen Beitrag mit einer Technologie beschäftigt, die ein Konzern entwickelt hat. Mit ihrer Hilfe könne die Treibgasmenge einer Spraydose halbiert werden. Dem Artikel beigestellt ist das Foto einer Spraydose, auf der das Logo eines bestimmten Deodorants zu sehen ist. Sie ist angeblich mit der neuen Technik ausgestattet. Ein Leser der Zeitschrift hält diese Berichterstattung für Werbung im Sinne der Ziffer 7 des Pressekodex (Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten). Die Rechtsvertretung der Zeitschrift vertritt die Auffassung, dass die Presse zu negativer und auch positiver Kritik an gewerblichen Leistungen oder Produkten berechtigt sei, solange ein anzuerkennender Sachbezug vorliege. Der kritisierte Artikel enthalte zahlreiche objektive Sachbezüge für die gewählte Darstellung. Er setze sich mit verschiedenen Arten von Deodorants und deren Anwendung und Wirkungsweisen auseinander. Das Produkt und seine Wirksamkeit an sich würden in der Berichterstattung nicht erwähnt. Somit werde auch keine Werbung für ein bestimmtes Spray betrieben. Es gehe ausschließlich um die neue Verpackung des Produkts. Die Zeitschrift habe einer Managerin des Unternehmens kritische und objektive Fragen gestellt. Selbstverständlich sei der Artikel weder bezahlt worden noch habe es sonstige Vermögensvorteile gegeben.