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Missverständnis um das Entstehen eines Interviews

Die Anonymisierung hätte eindeutig verabredet werden müssen

„Liebesschmerz kennt kein Alter“ – so überschreibt eine Regionalzeitung online ihren Bericht über eine Frau, die mit Unterstützung des Landkreises eine Selbsthilfegruppe für Menschen, die unter einer Trennung leiden, initiiert habe. Die Frau, von der hier die Rede ist, ist in diesem Fall die Beschwerdeführerin. Sie berichtet, sie sei von einer Redakteurin der Zeitung angesprochen worden. Mit dieser und einem Fotografen habe man sich zu einem Interview verabredet. Die Frau teilt mit, sie habe nur einem Foto zugestimmt, auf dem sie nicht zu erkennen sei. Als der Bericht erschienen war, habe sie feststellen müssen, dass sie fünfmal mit vollem Namen genannt worden sei. Dies sei ihr mehr als peinlich gewesen. Sie habe die Autorin telefonisch zur Rede gestellt. Diese habe das Geschehene rückwirkend bedauert. Normalerweise würde sie in ihren Berichten Pseudonyme verwenden. Die Redaktion nimmt zu der Beschwerde Stellung. Die Beschwerdeführerin habe nicht gesagt, dass sie anonym bleiben wolle. Sie habe lediglich darum gebeten, ihr Alter nicht zu nennen. Auch das Foto sei nach dem Wunsch der Frau ausgefallen. Der Fotograf habe die Beschwerdeführerin nach ihrem Namen gefragt, um das Foto sauber verschlagworten zu können. Ohne einschränkende Anmerkungen habe sie dieser Bitte entsprochen. Einige Wochen nach dem Erscheinen des Artikels – so die Redaktion weiter – habe sich die Beschwerdeführerin bei der Autorin gemeldet und sich erschrocken über die Namensnennung gezeigt. Diese habe entgegnet, der Wunsch nach Anonymität sei seinerzeit nicht erkennbar gewesen. Weitere Forderungen, etwa nach der Löschung des Namens oder des gesamten Artikels, habe die Beschwerdeführerin nicht gestellt. Das erkläre, warum der Artikel bis heute in seiner ursprünglichen Form abrufbar sei.