Nach Familiendrama Täterin und Opfer identifizierbar dargestellt
Foto aus Internet-Auftritt eines Getöteten zeigt im Urhebervermerk vollen Familiennamen
Eine Boulevardzeitung berichtet zweimal online über eine Apothekerin, die ihre beiden jugendlichen Kinder umgebracht haben soll und sich danach selbst das Leben nahm. Die Tatverdächtige wird mit ihrem Vornamen, abgekürzten Nachnamen, Beruf und Alter bezeichnet und auf einem Foto mit schmalem Augenbalken gezeigt. Die getöteten Kinder werden mit Vornamen erwähnt und stark verpixelt abgebildet. Das Foto eines der beiden Opfer wurde offenbar aus seinem Instagram-Auftritt übernommen und zeigt im Urhebervermerk auch den Familiennamen. Abgebildet wird zudem das Haus der Familie samt Hausnummer. - Der Beschwerdeführer kritisiert vor allem, dass die Zeitung die Kinder im Foto gezeigt und ihre Vornamen veröffentlicht habe. Damit seien eindeutig die postmortalen Persönlichkeitsrechte verletzt worden. Das gelte auch für die Verwendung des Fotos aus dem Berufsnetzwerk der Mutter. - Die Zeitung macht von der Gelegenheit zur Stellungnahme keinen Gebrauch. -