Wer ist der geheimnisvolle Patient in der MHH?
Hintergrundgespräche mit Behörden: Er ist ein Mann der Mafia
„Mafia-Boss in Behandlung? Polizei kontrolliert alle Zufahrten an der MHH“. Unter dieser Überschrift berichtet eine örtliche Zeitung über einen Großeinsatz der Polizei rund um die Medizinische Hochschule Hannover (MHH). Nach Informationen der Zeitung hat der Einsatz mit einem einzigen Patienten zu tun. Es soll sich um ein Mitglied der Mafia aus Montenegro handeln. Der Beschwerdeführer – ein Leser der Zeitung – sieht einen Verstoß gegen Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht). Er spricht von falschen Tatsachenbehauptungen. Für die Behauptung, bei dem Patienten handele es sich um einen „Mafia-Boss“, gebe es keine Belege. In Wahrheit sei der Patient ein leitender Angestellter eines renommierten und etablierten mittelständischen Unternehmens. Er sei nie „Boss“ einer „Mafia“ oder sonst einer kriminellen Vereinigung, Bande oder Clan gewesen. Der Beschwerdeführer kritisiert, dass die Zeitung für ihre Behauptungen keine einzige Quelle nenne. Es sei davon auszugehen, dass sie keine Quelle habe. Bei derart schwerwiegenden Anschuldigungen bedürfe es presseethisch zwingend zweier Quellen. Der Konzerngeschäftsführer nimmt für die Redaktion zu der Beschwerde Stellung. Bei dem Patienten, der in der MHH behandelt worden sei, habe es zum Zeitpunkt der Veröffentlichung eine Fülle von Anknüpfungstatsachen gegeben, dass es sich um ein Mitglied von kriminellen Mafia-Strukturen handele. Zu seiner Identität hätten Behörden und MHH offiziell keine Angaben gemacht. Inoffiziell sei der massive Polizeieinsatz gegenüber der Redaktion in Hintergrundgesprächen mit den zuständigen Behörden aber damit begründet worden, dass der Mann aus Montenegro ein Mitglied der Mafia und in Clan-Auseinandersetzungen verstrickt sei. Er sei mit mehreren Schussverletzungen nach Hannover geflogen worden. Die Behandlung sei unter massiven Sicherheitsvorkehrungen erfolgt. Der Konzerngeschäftsführer: Die Redaktion habe den Schutz der Persönlichkeit des Patienten vorbildlich beachtet. Er bleibe anonym.