Die journalistische Einordnung fehlt
Regionalzeitung interviewt kritiklos einen Heilpraktiker
Eine Regionalzeitung veröffentlicht online unter der Überschrift „Alles ist heilbar: Die Suche nach der unterdrückten Emotion“ ein Wortlaut-Interview mit einem Heilpraktiker. Dieser habe eine Therapieform entwickelt, die auf die Selbstheilungskräfte jedes Menschen setzt, freigesetzt vom Einfühlungsvermögen des Therapeuten. Wörtliches Zitat: „Willst du den Körper heilen, musst du erst die Seele heilen. Wenn die unterdrückte Emotion ausreichend Luft bekommt, setzt die Regeneration ein und die Schmerzen lassen nach. Jedes Leiden lässt sich so schon lindern.“ Der Heiler schätzt seine Erfolgsquote bei Allergien, Unverträglichkeiten und Hormonstörungen auf 95 Prozent. Bei Krebs sei es schwieriger. Vielen angeblich „unheilbar“ Kranken habe er helfen können. Der Heiler berichtet, in seine Seminare kämen auch Ärzte. Zu Corona befragt, sagt er: „Ich traue mich, zu sagen, dass unsere Methodik helfen könnte, in die Immunität zu kommen.“ Eine Leserin kritisiert, die Zeitung bewerbe eine Dienstleistung in der Form eines Interviews, ohne die Veröffentlichung als Werbung zu kennzeichnen. Der Interviewer fungiere hier nur als Stichwortgeber. Der Chefredakteur der Zeitung antwortet auf die Beschwerde. Der interviewte Heilpraktiker habe sich mit seinem Institut, seiner Methode und vor allem auch als Buchautor in seiner Heimatregion einen Namen gemacht. Das sei der Anlass gewesen, den Mann einmal näher vorzustellen. Die Redaktion habe zu Beginn dieses Interview-Projekts eingehend recherchiert und auch nach kritischen Stimmen gesucht. Die Recherchen hätten keinen Anlass ergeben, in diesem Fall einem Quacksalber aufzusitzen. Im Gegenteil.