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Foto zeigt falsche Person als Angeklagte

Boulevardblatt verwechselt Klimaaktivistin mit mutmaßlicher Gewalttäterin Lina E.

Eine Boulevardzeitung berichtet online über einen in Dresden stattfindenden Prozess gegen vier linksradikale Autonome (darunter eine Lina E.), denen Angriffe auf Neonazis vorgeworfen werden. Der Berichterstattung beigestellt ist ein unverpixeltes Foto, das laut Bildunterzeile die Angeklagte Lina E. bei einem anderen Prozess in Berlin zeigt. - Der Beschwerdeführer teilt mit, die abgebildete Frau sei nicht die in Dresden vor Gericht stehende Lina E., sondern eine in Berlin angeklagte Klimaaktivistin Lina E. - Die Zeitung hat zu der Angelegenheit nicht Stellung genommen. - Der Beschwerdeausschuss spricht einstimmig eine Rüge aus. Bei der Veröffentlichung des falschen Bildes handelt es sich um einen besonders schweren Verstoß gegen die in Ziffer 2 des Pressekodex definierte journalistische Sorgfaltspflicht. Die Berliner Klimaaktivistin wird fälschlicherweise als Gewalttäterin hingestellt und gerät dadurch in Misskredit.