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Zeitung muss zwei Fehler korrigieren

Richtigstellung hätte den Lesern transparent gemacht werden müssen

Eine Regionalzeitung berichtet unter der Überschrift „Kasseler Gynäkologen bieten Gegnern von Schwangerschaftsabbrüchen die Stirn – Anzeigen gegen Frauenärztinnen: Kasseler Gynäkologen kämpfen für Recht auf Abtreibungen“ über Frauenärztinnen, die wegen angeblicher Werbung für Schwangerschaftsabbrüche angeklagt worden sind. Ein Leser der Zeitung sieht im Bericht zwei sachliche Fehler: 1. Die Allgemeinärztin Kristina Hänel wird als Gynäkologin bezeichnet. 2. Darüber hinaus sei die Überschrift „Anzeigen gegen Frauenärztinnen: Kasseler Gynäkologen kämpfen für Recht auf Abtreibungen“ ebenfalls unzutreffend. Die beiden angezeigten Gynäkologinnen aus Kassel „kämpften“ nicht für ein „Recht auf Abtreibungen“, sondern für ein Recht auf Werbung für Abtreibungen. Die Autorin des Beitrages bedauert, dass sie im Vorspann ihres Artikels die Ärztin Kristina Hänel fälschlicherweise als Gynäkologin bezeichnet habe. Die inhaltlich falsche Überschrift des Online-Artikels habe nicht sie so formuliert, sondern ein ihr unbekannter Kollege aus der Online-Redaktion. Das sei bedauerlich. In Ihrem gedruckten Kommentar habe sie hingegen ausführlich auseinanderdividiert, dass es nicht um die Befürwortung oder Ablehnung von Schwangerschaftsabbrüchen gehe, sondern darum, dass Frauen und Männer ungehindert Zugang zu Informationen haben müssten, um für sich die beste Entscheidung zu treffen. Beide Fehler – so die Autorin – seien inzwischen online korrigiert worden. Sie verweist abschließend darauf, dass der Beschwerdeführer deutschlandweit Frauenärzte online anzeige. Das habe sie Anfang des Jahres in einer Radiosendung gehört. Dort habe der Beschwerdeführer sinngemäß gesagt, es sei sein Hobby, im Internet zu surfen und Menschen anzuzeigen.