Berichterstattung war fehlerhaft
Bürgermeister rechtfertigt die von ihm getroffene Eilentscheidung
Eine Regionalzeitung berichtet online und gedruckt unter der Überschrift „Eilentscheidung über 3,4 Millionen“ über die Vergabe eines Landschaftsbauauftrags im Zuge einer Eilentscheidung durch den Bürgermeister einer süddeutschen Stadt. Diesem erlaube die Hauptsatzung eigentlich nur einen Rahmen von 50.000 Euro. Um Fristen zu wahren, wie er selbst sage, habe der Bürgermeister den Auftrag in der corona-bedingten Zeit ohne Ratssitzungen im Zuge einer „Eilentscheidung“ vergeben. Die Zeitung teilt mit, der Bürgermeister sehe darin kein Problem. Laut Bürgermeister habe die Entscheidung keinen Aufschub geduldet. Er verweise auf Paragraf 43 der Gemeindeordnung als Rechtsgrundlage für die Eilentscheidung. Die Redaktion veröffentlicht in der Folge Leserbriefe, deren Verfasser sich sehr kritisch zum Vorgehen des Bürgermeisters äußern. Der Bürgermeister ist in diesem Fall der Beschwerdeführer. Der Bericht der Zeitung habe einen wahren Shitstorm ausgelöst, dem er wehrlos ausgesetzt sei. Ein Anruf, eine Nachfrage bei ihm oder der Kommunalaufsicht hätte genügt, um die rechtmäßige Vergabe der Landschaftsbauarbeiten zu überprüfen und die Leser korrekt zu unterrichten. Die Autorin – eine freie Mitarbeiterin – habe eingeräumt, fälschlicherweise einen Zusammenhang zwischen der Hauptsatzung und der Eilentscheidung hergestellt zu haben. Der Bürgermeister: Für ihn und seine Mitarbeiter sei die Veröffentlichung der Leserbriefe unverständlich. Diese seien abgedruckt und ins Netz gestellt worden, obwohl der Redaktion bereits bekannt gewesen sei, dass der strittige Artikel der Mitarbeiterin fehlerhaft und wahrheitswidrig war. Der geschäftsführende Redakteur hält fest, dass im ursprünglichen Artikel ein falscher Zusammenhang hergestellt worden sei. Entgegen der Darstellungen des Beschwerdeführers habe man diesen Fehler jedoch umgehend korrigiert und mehrfach in der Folgeberichterstattung darauf hingewiesen. Auch online sei die Berichterstattung korrigiert worden.