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Ärztin mit falscher Fachrichtung genannt

Zeitung macht aus einer Allgemeinmedizinerin eine Gynäkologin

Eine Regionalzeitung berichtet über das Urteil gegen die Ärztin Kristina Hänel. Ihr war vorgeworfen worden, für Schwangerschaftsabbrüche geworben zu haben. Der Beschwerdeführer stellt fest, dass Frau Hänel Allgemeinärztin und keine Gynäkologin sei. Diese Bezeichnung hatte die Zeitung verwendet. Zu der Beschwerde nimmt die Rechtsvertretung der Zeitung Stellung. Die Redaktion sei der Ansicht, dass die Beschwerde aufgrund der beanstandeten „Falschberichterstattung“ unbegründet sei. Zwar sei der Redaktion tatsächlich an einer Stelle ein Fehler unterlaufen. Dieser resultiere aus einer Aussage der Bundesvorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner, die sich zu dem abgeschlossenen Strafverfahren und im Zusammenhang damit über eine „hessische Gynäkologin“ geäußert habe. Die Redaktion habe diese Berufsbezeichnung in der Berichterstattung zu dem Thema übernommen. Den Fehler bedauere sie. Man habe ihn im Online-Angebot sofort korrigiert.