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Video zeigt Todeskampf nach Hai-Angriff

Onlineredaktion stellt Leid eines getöteten Touristen zur Schau

Eine überregionale Tageszeitung berichtet online in einem Video über einen Hai-Angriff im Roten Meer vor der Küste Ägyptens, bei dem ein Urlauber getötet wurde. - Der Beschwerdeführer kritisiert, dass das Video den Todeskampf eines Menschen zeige. Dies habe keinen Informationswert. Vor dem Anklicken des Videos werde nicht deutlich, dass es sich um eine möglicherweise belastende Aufnahme handele. - Der Chefredakteur gibt dem Beschwerdeführer vollkommen Recht. Das (inzwischen gelöschte) Video hätte niemals so erscheinen dürfen, und die Redaktion bedauere diesen Fehler sehr. Sie habe damals entschieden, über die Hai-Attacke zu berichten, aber nicht aus Sensationslust, sondern wegen großen öffentlichen Interesses. Das Unglück sei direkt vor der Küste Hurghadas passiert und damit in einer bei Deutschen beliebten Urlaubsregion mitten in der Urlaubszeit. Viele andere deutsche Medien hätten ebenfalls berichtet. Dem Aufklärungsbedürfnis des Publikums habe die Redaktion durch Interviews mit Tauchern und Hai-Experten entsprochen. Allerdings sollten nur Ausschnitte des umfangreichen Rohmaterials gezeigt werden. Damit keine Einzelheiten zu sehen seien, sollten die ausgewählten Szenen verfremdet („geblurrt“) werden. Wegen einer Kommunikationspanne sei aber leider eine Fassung veröffentlicht worden, die nicht wie besprochen geblurrt worden sei. – Der Beschwerdeausschuss spricht einstimmig eine öffentliche Rüge aus. Denn die Berichterstattung verletzt die Ziffer 11 (Sensationsberichterstattung) des Pressekodex. Ausschlaggebend hierfür sind die Szenen vom Todeskampf des Urlaubers. Er wird unter Wasser gezogen, und das Wasser färbt sich blutrot. Diese Darstellung überschreitet die Grenze zur unangemessen sensationellen Berichterstattung. Zudem wird die Tötungsszene mehrfach wiederholt und das Leid des Opfers damit zur Schau gestellt.