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Ärger, Drohungen und eine teure Unterschrift

Früherer städtischer Mitarbeiter kassiert ungewöhnlich hohe Abfindung

Die Online-Version einer Lokalzeitung berichtet über eine Affäre, die sich am Verlagsort zugetragen hat. Die Stadtverwaltung soll einem ehemaligen Mitarbeiter und Vorsitzenden einer Wählergemeinschaft für etwas mehr als elf Dienstjahre in verschiedenen Positionen und Abteilungen eine Abfindung von 250.000 Euro gezahlt haben. Der Mann wird im Beitrag mit vollständigem Namen genannt. Die Zeitung zitiert auch aus einer Stellungnahme des Betroffenen. Knapp zwei Wochen später berichtet die Zeitung unter der Überschrift „Ärger, Drohungen und eine teure Unterschrift“ erneut über den Fall, der inzwischen dem Bürgermeister das Amt gekostet habe. Drei Leser der Zeitung wenden sich mit einer Beschwerde an den Presserast. Nach ihrer Auffassung verstößt die Berichterstattung gegen mehrere presseethische Grundsätze. Sie bezeichnen die Berichterstattung als Hetzkampagne gegen den ehemaligen Mitarbeiter der Stadt. Dieser habe sich mit seinem Arbeitgeber auseinandergesetzt. Dies sei für die Zeitung ein Anlass gewesen, den Mann an den Pranger zu stellen. Der stellvertretende Redaktionsleiter berichtet in seiner Stellungnahme, die Zeitung habe über die Abfindungssumme berichtet, nachdem alle inzwischen aktiv gewordenen Experten die Zahlung als „ungewöhnlich“ und „unverständlich“ bewertet hätten. In der Folge der Berichterstattung habe der Bürgermeister angekündigt, sein Amt aufgeben zu wollen. Die Zeitung teilt mit, die Staatsanwaltschaft ermittle gegen den Bürgermeister, den ersten Beigeordneten und weitere Beschäftigte der Stadtverwaltung wegen Untreue in einem besonders schweren Fall. Im Übrigen sei der Empfänger der ungewöhnlich hohen Abfindung durch seine diversen Aktivitäten eine Person des öffentlichen Lebens.