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Werbung kommt redaktionell aufgemacht daher

In der Programm-Zeitschrift ist vom „besten Käse der Welt“ die Rede

„Wie macht man den besten Käse der Welt?“ – so überschreibt eine Programm-Zeitschrift einen Artikel, in dem die Redaktion äußerst positiv über eine private Käserei berichtet. Dabei ist von einem Käse die Rede, der „durch seine zarte Konsistenz, kombiniert mit einer frischen Schnittlauchnote, den Frühling auf den Tisch bringt.“ Ein anderer, namentlich genannter Käse wird gerühmt, aus der besten Milch gemacht worden zu sein, die das Alpenvorland zu bieten habe. Im selben Heft berichtet die Redaktion über eine 63-Jährige, die bei einer Lotterieveranstaltung fünf Millionen Euro gewonnen habe und sich ihren größten Wunsch, eine Karibik-Kreuzfahrt, erfüllt habe. In einem zum Artikel gestellten Info-Kasten wird die Lotterie namentlich genannt. Für Lose und weitere Informationen verweist die Redaktion auf die Homepage der Lotteriegesellschaft. Die Beschwerdeführerin in diesem Fall moniert, dass die Artikel aufgemacht seien wie redaktionelle Beiträge, obwohl es sich eindeutig um Produktwerbung handele. Die Programmzeitschrift nimmt zu der Beschwerde nicht Stellung.