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„Schmarotzer“ sagen ihre Meinung

Regionalzeitung zitiert Hartz-IV-Empfänger aus einer Fernsehsendung

Unter der Überschrift „Armes Deutschland“ veröffentlicht eine Regionalzeitung online einen Beitrag, in dem sie ein Hartz IV-Paar zu Wort kommen lässt. Beispiel: „Warum sollten wir dem Amt dankbar sein?“ Die Zeitung bezeichnet die Bemerkungen des Paares, die aus einer RTL-Serie stammen, als „Schmarotzer-Aussagen“. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass weder die Bezeichnung des Paares als „Schmarotzer“ noch die Bewertung des von ihnen Gesagten als “Schmarotzer-Aussagen“ mit dem Pressekodex vereinbar seien. Der Beschwerdeführer kritisiert auch, das in dem Beitrag nicht mitgeteilt werde, dass es sich bei der Sendung, in der die Aussagen gefallen seien, um eine Serie handele, in der die Texte vorgegeben seien. Die Rechtsvertretung der Zeitung teilt mit, dass die Darsteller der Serie sich aus freien Stücken mit ihrer Geschichte in die Öffentlichkeit begeben und ihre provokanten Statements einem breiten Fernsehpublikum gegenüber mitgeteilt hätten. Daher müssten sie damit rechnen, dass auch andere Medien über ihren Fernsehauftritt berichteten. Bei der vom Beschwerdeführer kritisierten Formulierung „Schmarotzer-Aussagen“ in der Überschrift handele es sich um eine Bewertung, die als freie Meinungsäußerung der Redaktion zulässig sei. Die Überschrift sei im Kontext mit dem Artikel zu werten. Daraus ergebe sich, auf welcher Grundlage die Redaktion zu ihrer Bewertung gekommen sei. Der Beschwerdeführer habe im Übrigen nicht recht mit seiner Annahme, dass es sich bei der Sendung um eine gescriptete Serie handele, die Darsteller also lediglich eine Rolle spielten, die nicht der Realität entspreche. Richtig sei, dass die Beteiligten tatsächliche Gegebenheiten und Ansichten aus ihrem realen Alltag berichteten. Sie gäben persönliche Ansichten mit eigenen Worten wieder. Ein gesonderter Hinweis durch die Redaktion sei also nicht erforderlich gewesen.