Opfer mit unverpixelten Fotos gezeigt
Boulevardzeitung verstößt gegen Persönlichkeitsrechte und Opferschutz
„Zu jung zum Sterben“ – unter dieser Überschrift berichtet die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung über das Attentat beim Konzert der Pop-Sängerin Ariane Grande in Manchester. Berichtet wird über die Opfer, insbesondere über zwei von ihnen: Die achtjährige Saffie Rose Roussos und die 18-jährige Georgina Callander. Erwähnt werden persönliche Details der beiden Mädchen. Der Beitrag ist mit zwei unverpixelten Fotos der Opfer illustriert. Eine Leserin der Zeitung kritisiert einen Verstoß gegen den Opferschutz nach Ziffer 8 des Pressekodex. Die Redaktion habe Bilder aus sozialen Medien kopiert. Es sei fraglich, ob innerhalb der kurzen Zeit Familienangehörige einer Veröffentlichung zugestimmt hätten. Bei einem der Opfer handele es sich um ein achtjähriges Kind. Kein Medium habe das Recht, das Bild eines Kindes unverpixelt zu veröffentlichen. Das gelte auch dann, wenn das Kind bei einem schweren Attentat zu Tode gekommen sei. Die Veröffentlichung im Hinblick auf den Begriff „Person der Zeitgeschichte“ zu rechtfertigen, sei unzulässig. Es sei nicht korrekt, zwei Opfer besonders hervorzuheben, nur weil man im Internet ihre Fotos gefunden hat. Der Chefredakteur der Zeitung rechtfertigt das Vorgehen der Redaktion mit dem Hinweis auf die Berichterstattung über zeitgeschichtlich bedeutsame Ereignisse. Der Leser habe ein Recht, umfassend unterrichtet zu werden. Über die beiden Mädchen, um die es im vorliegenden Fall gehe, sei weltweit in Wort und Bild berichtet worden. Alle englischen Zeitungen hätten die Fotos der beiden auf ihren Titelseiten abgedruckt. Dies werfe – so der Chefredakteur – die Frage auf, ob etwas nach deutschem Verständnis unethisch sein könne, wenn es doch weltweit selbstverständlich sei. Die in diesem Fall kritisierten Fotos beschränkten sich auf neutrale Aufnahmen der getöteten Mädchen aus öffentlich zugänglichen Quellen. Sie seien weder reißerisch noch moralisch verwerflich. Das sei nur der Terroranschlag selbst. Im Übrigen seien die Opfer von ihren Eltern bewusst in der Öffentlichkeit betrauert worden.