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Korrekturmeldung nicht berücksichtigt

Nachrichtenmagazin verlässt sich auf den Beitrag einer Agentur

In Brandenburg haben Abiturienten bei der schriftlichen Prüfung in Mathematik die falschen Prüfungsaufgaben erhalten. Darüber berichtet ein Nachrichtenmagazin online. Ein Leser der Zeitschrift teilt mit, dass nicht die Abiturienten, sondern die Fachoberschüler betroffen gewesen seien. Obwohl die Agentur, die die Meldung verbreitet hatte, eine Korrektur herausgegeben hatte, habe es keine Richtigstellung gegeben. Und dies, obwohl er – der Beschwerdeführer – die Redaktion auf ihren Fehler hingewiesen habe. Die Rechtsvertretung des Nachrichtenmagazins teilt mit, dass der Beschwerdeführer Recht habe. Die Korrekturmeldung der Agentur sei der Redaktion leider entgangen. Deshalb sei es zu keiner Richtigstellung gekommen. Hinweise, in denen auf den Fehler hingewiesen worden sei, habe man in der Redaktion nicht nachvollziehen können. Jedenfalls hätten derartige Hinweise das zuständige Ressort leider nicht erreicht. Die Redaktion habe die nunmehr vorliegende Beschwerde zum Anlass genommen, den Artikel zu korrigieren. Die Rede sei jetzt von Prüfungen für die Fachhochschulreife. In einer Anmerkung am Ende dieser Meldung habe die Redaktion auf den Fehler in der vorangegangenen Version hingewiesen.