Mutter verteidigt Sohn gegen Behauptungen
Chefredakteur bedauert redaktionellen Fehler „außerordentlich“
Das gemeinsame E-Paper mehrerer Lokal- und Regionalzeitungen berichtet über einen Autounfall. Dem Artikel zufolge habe ein junger Mann (19) mit seinem Auto eine 21-jährige Frau mit voller Wucht gerammt und sei geflüchtet. Vor dem Unfall habe der junge Mann sich einer Polizeikontrolle widersetzt, alle Anhaltesignale ignoriert und sei mit mehr als 100 Stundenkilometern über Feldwege geflüchtet. Dabei sei er gegen den Wagen der Frau geprallt. Das Fahrzeug habe sich überschlagen. Die Frau sei schwer verletzt worden. Den Tatverdächtigen habe die Polizei festnehmen können. Die Mutter des Verdächtigen wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Auf den veröffentlichten Bildern seien das Nummernschild und das Gesicht ihres Sohnes zu erkennen. Er bekomme Morddrohungen. Die Bilder seien im Internet überall zu sehen. Der Artikel sei völlig falsch. Ihr Kind habe keine Drogen genommen, wie im Bericht angegeben worden sei. Ihr Sohn sei weder vor einer Polizeikontrolle geflohen noch festgenommen worden. Es habe auch keine Schwerverletzten gegeben. Vielmehr sei das Auto ihres Sohnes gerammt worden. Der Chefredakteur der Online-Ausgabe hält die Beschwerde im Grunde für berechtigt. Für maximal zwei Stunden sei ein Foto veröffentlicht worden, auf dem ein Unfallbeteiligter zu erkennen gewesen sei. Gleiches gelte für ein Foto mit dem erkennbaren Kennzeichen eines Unfallwagens. Die Redaktion sei auf den Fall aufmerksam gemacht worden und habe beide Bilder dauerhaft gelöscht. Sie bedauere das Versehen außerordentlich und habe Maßnahmen ergriffen, um solche Fälle künftig auszuschließen.