Entscheidungen finden

Hass und Mordfantasien in Instagram-Posts

Persönlichkeitsrechte einer Lehrerin im Zeitungsbericht verletzt

Eine Lokalzeitung berichtet gedruckt und online über Instagram-Posts von Schülern zweier Schulen in ihrem Verbreitungsgebiet. Es geht um Mordfantasien, Hass, sexuelle Übergriffe und Schilderungen von Gewalt. Unter anderem wird folgender Post zitiert: „Ich m15 beichte, dass ich mir einen Plan zur Exekutierung von Frau M. gemacht habe.“ Auf der Titelseite der Print-Ausgabe wird ein Handy abgebildet, auf dem folgender Post steht: „Ich w15 beichte dass ich mir im Unterricht schon sehr oft ernsthaft Gedanken gemacht habe Frau Meier umzubringen ohne das jemand mich anzeigt.“ Die Schule informierte die Polizei und die Landesschulbehörden über die Posts. Einige Schülerinnen und Schüler wurden ermittelt. Der Rektor einer betroffenen Schule äußert sich zu den Vorgängen. Ein Vertreter der regionalen Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft sieht die Persönlichkeitsrechte der namentlich genannten Lehrerin verletzt (Ziffer 8 des Pressekodex). Auch im Artikel selbst sei die Anonymisierung unzureichend. Es sei eine kleine Schule mit einer einzigen Lehrkraft, deren Familienname mit M. beginne. Der Online-Artikel sei nach einer Beschwerde der Gewerkschaft geändert worden. Als E-Paper sei er aber noch immer auf der Website zu finden. Der Redaktionsleiter schreibt, die Beschwerde sei in vollem Umfang berechtigt. Leider sei der Fehler zwei Kollegen im Sonntagsdienst passiert und nicht aufgefallen. Im Online-Format habe die Redaktion die entsprechenden Passagen sofort geändert und das Foto entfernt. Die entsprechenden PDFs für die E-Paper-Ausgabe seien aufgrund technischer Probleme erst noch auf der Webseite geblieben, inzwischen aber an entsprechender Stelle geschwärzt.