Bild von Susanna F. auf dem Titel gezeigt
Politikerin sieht das postmortale Persönlichkeitsrecht verletzt
Eine Illustrierte zeigt auf dem Titel das Foto der im Raum Wiesbaden ermordeten Susanna F. Die Beschwerdeführerin – eine Politikern der Grünen – sieht darin eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts des Opfers, eine Verletzung der Richtlinie 8.2 (Opferschutz) sowie des Pressekodex allgemein. Die Rechtsvertretung des Verlags weist die Vorwürfe zurück. Zum einen habe die Mutter des abgebildeten Mädchens dessen Foto selbst veröffentlicht. Zum anderen sei die Veröffentlichung aufgrund der Dimension des Falles durch das öffentliche Interesse gerechtfertigt. Die Mutter des ermordeten Mädchens – so die Rechtsvertretung weiter - habe mit dem Foto ihrer Tochter bewusst die Öffentlichkeit gesucht, um diese aufzurütteln und eine Reaktion der Politik hervorzurufen. Sie habe beispielsweise einen offenen Brief an die Bundeskanzlerin auf Facebook veröffentlicht. Darin habe sie beklagt, sich vom deutschen Staat und der Polizei im Stich gelassen zu fühlen. Auf ihrer Facebook-Seite habe sie für jedermann zugänglich ein unverpixeltes Bild von Susanna gezeigt. Die Rechtsvertretung weist auf die enorme politische Dimension des Mordfalles hin. Er habe zu teilweise erbitterten Debatten über die Flüchtlingspolitik in den zurückliegenden drei Jahren geführt. Der Titel der Illustrierten dokumentiere somit ein zeitgeschichtliches Ereignis und gebe die Stimmung im Land wieder.