Ein Vorschlag ist noch lange kein Verbot
Boulevardzeitung präsentiert Initiative Brüssels bereits als Tatsache
Ein Maßnahmenpaket der EU-Kommission, zu dem unter anderem ein Verbot von Trinkhalmen aus Plastik gehört, ist Thema in der Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Der Beitrag hat die Überschrift „EU verbietet Strohhalme“. Eine Leserin der Zeitung sieht in der Überschrift einen Verstoß gegen die Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht). Das Verbot sei noch nicht in Kraft getreten. Es handele sich bislang lediglich um einen Vorschlag. Der Chefredakteur vertritt in seiner Stellungnahme die Ansicht, dass eine Überschrift den Inhalt eines Artikels nur in der jeweils gebotenen Kürze wiedergeben könne. Sie sei stets im Kontext des gesamten Artikels zu würdigen. Im vorliegenden Fall fasse die Überschrift kurz und präzise das zusammen, was eine Tatsache sei: Es gebe in der EU Bestrebungen, gesetzgeberisch tätig zu werden und zahlreiche Einwegprodukte aus Plastik „zu verbieten“. Der Artikel stelle alle Einzelheiten zum laufenden Gesetzesverfahren korrekt dar. Es sei lediglich eine Frage des „Wann“, nicht aber eine des „Ob“, wann das Verbot in Kraft trete.