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Handwerker über einen Leisten geschlagen

Verband wehrt sich gegen verallgemeinernde Berichterstattung

Ein Betrugsfall ist Thema in einer Regionalzeitung. Überschrift des Artikels: „An Haustür überrumpelt: Dachdecker wollten 6800 Euro“. Die Arbeiter hätten von einer 55-jährigen Frau für die Erneuerung der Dachrinne 6800 Euro verlangt. Dabei habe die Frau – so die Zeitung – gar nicht um die Arbeit gebeten. Sie sei an der Haustür von den Unbekannten überrumpelt worden. Auf dem Weg zur Bank sei die Frau misstrauisch geworden und den begleitenden Männern gesagt, sie habe die Polizei verständigt. Daraufhin seien sie geflüchtet. Die Zeitung teilt mit, bei „reisenden Dachdeckern“ handele es sich nach Darstellung der Polizei um Betrüger im Zusammenhang mit Reparaturarbeiten an Dächern, die überteuert, unfachmännisch oder gar nicht ausgeführt würden. Ein Vertreter des Berufsverbandes unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker kritisiert, in dem Beitrag werde in unzulässiger Weise vor der Berufsgruppe der reisenden Dachdecker und ausdrücklich vor einer Auftragsvergabe an der Haustür gewarnt. Die Zeitung behaupte außerdem, bei reisenden Dachdeckern handele es sich um Betrüger. Diese Formulierung sei eindeutig zu pauschal und verletze die Persönlichkeitsrechte von reisenden Dachdeckern. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung hält es für völlig rechtens und in Ordnung, dass seine Zeitung generell vor schnellen, also nicht geplanten Vertragsabschlüssen warne. Diese Verbraucherhinweise sollten insbesondere ältere Menschen vor einer Überrumpelung an Haustür oder Gartenzaun schützen. In ähnlicher Weise habe sich auch die Polizei mehrfach geäußert. Mit diesen Hinweisen werde in keiner Weise irgendeine Berufsgruppe diskriminiert. Im Bericht habe der Autor nicht von allen reisenden Handwerkern geschrieben, sondern – in Anführungszeichen gesetzt – von „reisenden Dachdeckern“. Gemeint gewesen seien Kriminelle, die vorgäben, echte Handwerker zu sein. Weder Polizei noch Zeitung hätten die Absicht, alle Wanderarbeiter zu diskriminieren. Sie beziehe sich bei ihrer Warnung auf einen konkreten Fall.