Prüfpflicht für Windkraftanlagen
Überregionale Zeitung hat nicht gegen den Pressekodex verstoßen
„Windkraftanlagen werden zu ´tickenden Zeitbomben´“ titelt eine überregionale Tageszeitung online. Im Beitrag geht es um die Gefahr von schwerwiegenden Havarien durch alte Windräder. Erste Fälle habe es bereits gegeben. Im Text heißt es unter anderem: „Acht Wochen darauf im westfälischen Borchen: Bei einer 115 hohen Anlage ist die Bremstechnik nicht installiert. Der Rotor dreht sich immer schneller, bis zwei der 56 langen Flügel ´in einer Wolke aus Glas, Kunststoff und Füllmaterial zerfetzen´, wie das Westfalen-Blatt schrieb.“ Die Beschwerdeführerin vertritt eine Firma, die Windkraftanlagen betreibt. Sie wirft dem Autor des Beitrages die Missachtung der Kodex-Ziffer 2 (Journalistische Sorgfaltspflicht) vor. Im Artikel gehe es um den Zustand älterer Windkraftanlagen und einer deswegen angeblich erforderlichen TÜV-Pflicht. Als Belegbeispiel verweise der Autor auf die Havarie eines Windrades in Borchen. Ihm hätte auffallen müssen, dass es sich dabei um ein im Bau befindliches Windrad gehandelt habe. Das erkläre auch, warum die Bremstechnik nicht installiert bzw. noch nicht funktionsfähig war. Im Kontext der Berichterstattung würden die Leser allerdings andere Schlüsse ziehen. Der Umstand, dass der Unfall auf menschliches Versagen zurückzuführen sei, sei in dem Artikel mit keinem Wort erwähnt worden. Der Chefredakteur der Digital-Ausgabe der Zeitung merkt an, die Beschwerdeführerin irre in der Annahme, dass der Bericht den „Zustand älterer Windenergieanlagen zum Gegenstand“ habe. Thema des Artikels sei die Forderung des Verbandes der TÜV, alle Windanlagen, alte wie neue, einer umfassenden gesetzlichen Prüfpflicht zu unterwerfen. Nach Einschätzung des TÜV-Bundesverbandes gehe von den rund 30.000 Windenergieanlagen in Deutschland ein Gefahrenpotential aus, das dem großer Industrieanlagen entspreche.