Heftige Auseinandersetzung um Asylanten-Heim
„Da wird glatt und geradezu vorsätzlich hinterhältig gelogen“
An einer geplanten Asylbewerberunterkunft entzünden sich die Gemüter. Ein regionaler Blog berichtet über Demonstrationen von Asylanten-Gegnern und Gegendemonstrationen eines Vereins, dessen aktive Mitglieder und Sympathisanten zuweilen durch verfassungsfeindliche Äußerungen auffallen. Diese richteten sich vor allem gegen die Polizei und das vom Grundgesetz geschützte Recht auf Versammlungsfreiheit. Gewalt werde verharmlost und als „legitim“ betrachtet, sofern diese gegen „Nazis“ gerichtet werde. Problematisch sei es – so heißt es weiter in dem Blog – dass auch Stadträte und Verwaltungsangestellte und somit offizielle Vertreter der Stadt, deren Namen die Organisation im Titel führt, ein Klima der Gewaltbereitschaft schafften und die Polizei diskreditierten. Der Blog zählt einige dieser Personen auf und fährt fort: „Diese Personen äußern sich überwiegend nicht verfassungsfeindlich, distanzieren sich aber auch nicht von entsprechenden Äußerungen oder Handlungen…“. Ein Stadtrat wird zitiert. Der habe eine Körperverletzung gegen einen AfD-Stadtrat gerechtfertigt. Der Mann sei „selbst schuld“, wenn er an einer Demonstration gegen Fremdenfeindlichkeit teilnehme. Ein Beschwerdeführer führt aus, der Blog betreibe einen persönlichen Rachefeldzug an etlichen Personen des Vereins. Auslöser der Diskreditierungen, Beleidigungen und Gewaltandrohungen sei die Tatsache gewesen, dass man das Demonstrationsrecht hochhalte und nicht gegen Gesetze verstoße. Bei einer Demonstration habe der Verein einige Personen zugelassen, die versprochen hätten, sich ordnungsgemäß zu verhalten. Dies sei dem Autor ein Dorn im Auge gewesen. Die Schriftführerin des Vereins bemängelt, der Autor unterstelle ihr rechtswidrige Handlungen. Die von ihm unterstellten Zitate habe sie nicht geäußert. Der Chefredakteur des regionalen Blogs weist die Vorwürfe zurück. Es stehe außer Frage, dass einige der Organisatoren der Demonstration potenziell gewaltbereite Gruppen als offizielle Unterstützung zugelassen hätten. Dies habe der Autor problematisiert. Durch die Zulassung würden potenziell gewaltbereite Gruppen als quasi demokratisch legitimiert. In einer der beiden Beschwerden heiße es, es gebe „keine Belege und Verweise“. Das sei glatt und geradezu vorsätzlich hinterhältig gelogen.