Der „erste Preis“ war es dann doch nicht
Redaktion hätte ihre falsche Darstellung richtigstellen müssen
Eine Regionalzeitung berichtet über einen Design-Preis für den Neubau einer Sparkasse. Die Redaktion zitiert deren Vorstandsvorsitzenden, der sich freut, dass „wir diesen namhaften Preis bekommen haben, der große Anerkennung genießt.“ Aus mehr als 5000 Objekten ausgewählt zu werden und den „ersten Preis“ zu bekommen, sei eine Auszeichnung für die Architekten genauso wie für die Handwerker und die Planer. Der Beschwerdeführer – ein Leser der Zeitung – kritisiert den Text als sachlich falsch. Die Sparkasse habe nicht „den ersten Preis“ gewonnen, wie die Zeitung schreibt, sondern lediglich einen von mehreren. Dies habe er – der Beschwerdeführer – in einem Leserbrief an die Redaktion geschrieben, die die Einsendung auch nach mehrfacher Nachfrage nicht veröffentlicht habe. Der Geschäftsführer des Verlages besteht darauf, dass der Artikel den Sachverhalt korrekt wiedergibt. Die Behauptungen des Beschwerdeführers entbehrten jeder Grundlage. Eine Wertung des Design-Preises habe die Redaktion selbst nicht vorgenommen. Diese finde sich allenfalls im Zitat des Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse. Für den Beschwerdeführer gebe es kein Anrecht auf das Erscheinen seiner Beiträge als Leserbriefe. Der Verlag teilt die vom Beschwerdeführer geäußerte Ansicht, dass es sich hier nicht um einen „weltbewegenden“ Vorgang handele.