Entscheidungen finden

Der Leserbrief, der keiner war

Eine Pressemitteilung landet in der falschen Rubrik

Eine Lokalzeitung veröffentlicht unter der Rubrik „Der Leser hat das Wort“ einen Beitrag mit der Überschrift „´Klare Absage´“, der sich auf einen Artikel mit der Überschrift „Stadtrat lehnt Bürgerbegehren ab“ bezieht. Die Veröffentlichung ist gezeichnet mit dem Namen und Wohnort des Verfassers. Beschwerdeführer in diesem Fall ist der Verfasser des Leserbriefes. Er habe den als Leserbrief abgedruckten Text mit eindeutigen Hinweisen und mit Kennzeichnung der Verantwortlichkeit im Namen einer Bürgerinitiative als Pressemitteilung an die Redaktion geschickt. Mit der Veröffentlichung seiner Einsendung als Leserbrief sehe er sich schwer geschädigt. Der Redaktionsleiter teilt mit, die strittige Einsendung sei mit dem Betreff „Leserbrief“ an die Redaktion geschickt worden. Der Einsender habe in der jüngsten Zeit des Öfteren Leserbriefe an die Redaktion geschickt, weshalb eine weitere Zuschrift nicht verwunderlich gewesen sei. Die Redaktion habe sich auf die Angabe im Betreff gestützt und die widersprüchlichen Angaben im Anschreiben nicht wahrgenommen. Die Redaktion teilt mit, es sei aus ihrer Sicht ärgerlich, dass die Pressemitteilung in der falschen Rubrik gelandet sei. Der Beschwerdeführer sei einer der Vertreter der Bürgerinitiative, habe sich der Zeitung gegenüber jedoch vor allem als Leserbrief-Schreiber engagiert. Auch das habe für eine gewisse Verwirrung gesorgt. Die Redaktion habe sich bei der Leserschaft für den Fehler entschuldigt.