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Erste Hilfe bei einem Schützenfest

Redaktion durfte sich nicht auf den Platzmeister verlassen

Unter der Überschrift „Erste Hilfe in neuen Händen“ berichtet eine Lokalzeitung über die Erstversorgung beim Schützenfest in einem Ort des Verbreitungsgebiets. Die Bereitschaft des Deutschen Roten Kreuzes sei über Jahrzehnte ein fester Bestandteil des Schützenfestes gewesen und würde dies auch gerne bleiben. Aber das sei personell mehr leistbar, zitiert die Zeitung den örtlichen Platzmeister. Der hatte sich im Beisein der Compagnie-Vorstände in den Räumen des „Fire and Rescue Services“ geäußert. Dieser werde künftig die Grundversorgung in Erster Hilfe während des Schützenfestes gewährleisten. Der Beschwerdeführer stellt fest, der Platzmeister gebe per Artikel eine Erklärung zur Situation des DRK-Ortsvereins ab, zu der er als Nicht-Mitglied des DRK-Ortsvereins nicht berechtigt sei. Auch sei die Erklärung nicht korrekt. Die DRK-Bereitschaft habe diesmal aus personellen Gründen nur die Verpflegung abgesagt. Die Besetzung und Durchführung des Sanitätsdienstes sei zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt gewesen. Des Weiteren handele es sich um Maßnahmen des Sanitätsdienstes bzw. erweiterten Sanitätsdienstes und nicht nur um Erste Hilfe. Ein Mitglied der Chefredaktion nimmt zu der Beschwerde Stellung. Mit Verwunderung nehme man diese zur Kenntnis. Schon in der Begründung des Beschwerdeführers werde deutlich, dass es sich bei diesem Streit um ein Missverständnis zwischen den handelnden Personen (in diesem Fall der DRK-Ortsverein und der Platzmeister) handele. Letzterer begründe seine Entscheidung über die Vergabe des Sanitätsdienstes für das Schützenfest. Die von ihm gegenüber dem Redakteur getätigte Aussage sei unbestritten und daher korrekt wiedergegeben. Die Beschwerde sei gegenstandslos.