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Schwerer Verstoß gegen den Opferschutz

Überlebender Junge nach Seilbahnunglück identifizierbar dargestellt

Eine Boulevardzeitung berichtet gedruckt und online unter der Überschrift „Das letzte Foto aus der Todes-Gondel“ über das Seilbahn-Unglück oberhalb des Lago Maggiore in Norditalien. Auf dem Bild sind der einzige Überlebende Eitan (5) und – von hinten – sein Großvater zu sehen. „Kurz nachdem dieses Foto entstand (…), stürzte die Gondel ab“ heißt es im Bildtext. Offenbar handelt es sich um ein privates Handy-Foto. Ein Leser der Zeitung sieht in der Bildveröffentlichung einen Verstoß gegen die Ziffern 1 (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde) und 11 (Sensationsberichterstattung/Jugendschutz) des Pressekodex. Für die Information der Leserinnen und Leser über diese Katastrophe sei das Foto absolut unerheblich. Er wisse nicht, wie sich die Angehörigen der Opfer angesichts dieses millionenfach verbreiteten Fos fühlten. Da es bei dem Unglück nur einen Überlebenden gegeben habe, zeige das Foto mindestens ein Todesopfer. Die Redaktion nimmt zu der Beschwerde nicht Stellung.