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Keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben

Beschwerdeführer: Vorwürfe von der Redaktion kritiklos übernommen

Eine Regionalzeitung berichtet gedruckt und online über Kritik an einer Stadt in ihrem Verbreitungsgebiet. Der Autor schreibt, ob Stadtfest, Beachparty oder Feierabendmarkt – die Macher seien immer dieselben. Von Filz ist die Rede. Im Beitrag steht ein Foto, das auf einer Beachparty aufgenommen wurde und die in der Bildunterschrift namentlich genannten Veranstalter und städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeigt. Im Artikel selbst werden die Veranstalter und ihre Firmen genannt und ein Ratsherr von der Linken mit seiner Kritik zitiert. Ihm zufolge sieht die lokale Linkspartei die Konstellation kritisch. Beschwerdeführer ist einer der im Beitrag genannten Veranstalter. Er wirft der Redaktion vor, unbelegte Vorwürfe der Linkspartei kritiklos übernommen zu haben. Damit werde der falsche Eindruck erzeugt, die Veranstalter hätten Aufträge der Stadtverwaltung auf der Basis von „Filz“ erhalten. Der Autor insinuiere im Text, sie hätten im Ausschreibeverfahren betrogen und bestochen. Kurz gesagt: Die Redaktion werfe ihnen mit den Worten eines Ratsherrn der Linkspartei vor, Straftaten begangen zu haben. Auf Nachfrage erklärte der Beschwerdeführer, die Redaktion habe ihm vorab keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Erst nach ihrer Beschwerde und zwei Tage nach der Veröffentlichung seien sie von einem Redakteur der Zeitung gefragt worden, ob sie eine Stellungnahme abgeben wollten. Das hätten sie aber nun nicht mehr gemacht. Die Rechtsvertretung der Zeitung hält die Beschwerde für unbegründet. Sie weist darauf hin, dass der Leiter der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt regelmäßig in der Zeitung eine Kolumne schreibe, die sich mit Vorgängen in der Stadt und in der Stadtverwaltung beschäftige. Der Autor sei dabei in früheren Ausgaben ausdrücklich als „Stadtsprecher“ in Erscheinung getreten.