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Junge Frau von Mob verbrannt

Boulevardzeitung berichtet in Wort und Bild presseethisch vertretbar

Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung berichtet über einen Fall von Selbstjustiz in Guatemala. Eine 16-Jährige, die angeblich in einen Mord verwickelt sein soll, wird von einer Menschenmenge bei lebendigem Leib verbrannt. Ein Zeuge des Geschehens – so die Zeitung – habe die Tat mit seinem Handy gefilmt. Die Redaktion schildert, was auf dem Video zu sehen ist. Über den Beitrag kann das Video angeklickt werden. Es zeigt, wie das Mädchen verprügelt und mit Benzin übergossen wird. Zwei Leser der Zeitung werfen der Redaktion vor, mit ihrer unangemessen sensationellen Berichterstattung gegen den Pressekodex verstoßen zu haben. Die Begründung dieses Vorwurfs: Die Zeitung zeige die Ermordung eines Menschen. Die Rechtsabteilung der Zeitung widerspricht. Video und Wortberichterstattung seien nicht reißerisch, sondern zeigten die traurige Realität in Guatemala. Dort herrsche der Ausnahmezustand. Die Regierung sei überfordert, die Bevölkerung wütend, die Kriminalitätsrate außerordentlich hoch. Über diese Missstände informiere auch das Auswärtige Amt. Das Video zeige die Reaktion der Bevölkerung auf die Zustände. Allein in diesem Jahr habe es etwa 20 vergleichbare Vorkommnisse gegeben. So schockierend die Berichterstattung auch sei, so sei sie doch nicht sensationsheischend. Ziel sei es, durch den Aufschrei, den die Veröffentlichung ausgelöst habe, Veränderungen herbeizuführen. Die Hoffnung, durch internationale Aufmerksamkeit die guatemaltekischen Behörden zum Handeln zu bewegen, bleibe bis zuletzt. Die Redaktion habe sich bewusst zur Verpixelung des Opfers entschieden und auf die Szenen, die die Verbrennung des Mädchens zeigen, verzichtet.