Polizeibeamter ein „gnadenloser Killer“
Von einer Zeitung verwendete Begriffe sind presseethisch unbedenklich
„Frau des Killer-Polizisten reicht Scheidung ein“ titelt die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Auf Grund der Tötung des Afroamerikaners George Floyd durch einen Polizisten habe dessen Frau die Scheidung eingereicht. Im Bericht wird der Beamte als „gnadenloser Killer“ und „Killer-Polizist“ bezeichnet. Nach Ansicht eines Lesers der Zeitung ist die Berichterstattung vorverurteilend und unangemessen reißerisch. Die Rechtsabteilung der Zeitung stellt fest, dass der Polizist Derek Chauvin den schon am Boden fixierten George Floyd ermordet habe. Selbstverständlich dürfe man einen solchen Täter im Rahmen der Meinungsfreiheit als „Killer“ bezeichnen.