Vorwurf: Einseitige Berichterstattung
Scheidender Diakon sieht seine Menschenwürde verletzt
„Der Diakon hat sich verabschiedet“ – so überschreibt eine Regionalzeitung ihren Bericht über den Weggang eines namentlich benannten Diakons aus einer örtlichen Pfarreiengemeinschaft. Der zuständige Stadtpfarrer kommt in der Berichterstattung umfangreich zu Wort. Beschwerdeführer in diesem Fall ist der scheidende Diakon. Er bezeichnet den Artikel als unfair, weil lediglich eine Seite der Beteiligten erwähnt werde. Es handele sich um einseitige Berichterstattung. Leider sei er nicht für eine Stellungnahme kontaktiert worden. Eine Recherche habe wohl nicht stattgefunden. Der Diakon sieht durch die aus seiner Sicht einseitige Berichterstattung und die nicht hinterfragte Wiedergabe von Unwahrheiten durch Dritte seine Menschenwürde verletzt. Seine Sicht der Dinge: Die Öffentlichkeit solle nur eine Sicht wahrnehmen. Er jedoch solle als unglaubwürdig und unzuverlässig diffamiert werden. Die stellvertretende Chefredakteurin lässt den Leiter der örtlichen Redaktion auf die Beschwerde antworten. Der Beschwerdeführer sei der katholischen Pfarreiengemeinschaft zugeteilt worden und habe sich im September 2020 bei einem Wallfahrtsgottesdienst den Besucherinnen und Besuchern vorgestellt. Der Abschied ein halbes Jahr nach seinem Dienstantritt sei überraschend gekommen und sei natürlich in der Pfarreiengemeinschaft Thema gewesen. Darüber habe die Zeitung berichtet.