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Identifizierbar durch eine rote Krücke?

Tödlichen Unfall einer Frau unangemessen sensationell dargestellt

Die Online-Ausgabe einer Großstadtzeitung veröffentlicht einen Artikel unter der Überschrift „Todes-Drama im Stau! Lkw überrollt Frau an Krücken“. Der Beitrag informiert über einen tödlichen Verkehrsunfall in Berlin. Eine Frau, die mit Hilfe von Krücken unterwegs war, sei auf die Straße getreten und von einem gerade anfahrenden Lkw überrollt worden. Zum Bericht gestellt sind Fotos, auf denen die Krücken der Frau zu sehen sind. Eine davon steckt im Kühlergrill des Lkw. Im Artikel wird mitgeteilt, dass die Polizei bis zum Abend keine Angehörigen habe benachrichtigen können. Ein Leser der Zeitung kritisiert eine identifizierende und herabwürdigende Darstellung, vor allem durch die veröffentlichten Fotos. Diese ermöglichten im Zusammenhang mit weiteren Details die Identifizierung zumindest für Verwandte und Bekannte, bevor diese überhaupt hätten informiert werden können. Die Chefredakteurin widerspricht der Beschwerde. Keine der am Unfall beteiligten Personen sei durch die Berichterstattung identifizierbar. Das Argument des Beschwerdeführers, man könne die verunglückte Frau anhand einer roten Krücke erkennen, sei absurd. Bei der Berichterstattung handele es sich um eine sachliche, nachrichtliche und chronologische Darstellung des Geschehens, mit der die Zeitung auf die drohenden Gefahren im Straßenverkehr aufmerksam machen möchte. Der Beitrag sei weder unangemessen sensationell, noch werde das Opfer herabgewürdigt.