Deutsches Mysterium Intensivbetten
Zeitung hat nicht gegen presseethische Grundsätze verstoßen
Unter der Überschrift „Tausende Intensivbetten verschwinden in Deutschland auf mysteriöse Weise“ berichtet eine Regionalzeitung online über die Entwicklung der Intensivbettenkapazität in Deutschland. Ein neues Gesetz gewähre Kliniken riesige Ausgleichszahlungen, wenn es wenig freie Intensivbetten gebe. Kaum sei das Gesetz in Kraft, verschwänden plötzlich tausende Betten. Die Zahlen seien eindeutig. Die Zeitung schreibt, es würden die Ausgleichszahlen für den Fall gewährt, dass die Inzidenz vor Ort über 70 liege und in den Kliniken weniger als 25 bzw. 15 Prozent der Intensivbetten frei seien. Beispiel NRW: Plötzlich sei die Quote von 26,7 Prozent auf 17 Prozent gefallen. Ab 25 Prozent abwärts würden die Zahlungen gewährt. Nur ein Zufall? Der Artikel gibt Antworten des Bundes- und Landesgesundheitsministeriums zu einer redaktionellen Anfrage wieder. Man habe auch die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) mehrfach um eine Stellungnahme gebeten, aber keine erhalten. Ein Leser der Zeitung trägt vor, die Beweise, die der Autor für seine Anschuldigungen anführe, seien alle haltlos und schon längst widerlegt worden. Er habe den Autor aufgefordert, eine Korrektur zu veröffentlichen. Dies sei jedoch nicht geschehen. Das DIVI habe sich klar zum Thema geäußert. Die Chefredaktion der Zeitung lässt den Autor auf die Beschwerde antworten. Er teilt mit, er habe mit großem zeitlichem Aufwand in der Sache recherchiert. Er könne bei sich kein presserechtliches Fehlverhalten feststellen, zumal der Bundesrechnungshof kurz darauf die Bundesregierung für eine „massive Überkompensation der Krankenhäuser“ in der Corona-Krise gerügt habe. Der Autor teilt mit, er habe Kontakt zum Beschwerdeführer gehabt. Der habe ihn aufgefordert, seine Aussagen zu widerrufen. Dazu habe er jedoch keinen Anlass gesehen.