Es besteht die Gefahr der Verallgemeinerung
Zeitung nennt die Nationalität der Beteiligten an einer Schlägerei
Eine Lokalzeitung veröffentlicht online einen Beitrag, in dem es um eine Schlägerei am örtlichen Bahnhof mit drei Verletzten geht. Dabei wird die Nationalität der Beteiligten, zwei Afghanen und ein Syrer, genannt. Nach Ansicht eines Lesers ist die Angabe der Nationalität nicht von öffentlichem Interesse. Er wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Die Chefredakteurin der Zeitung teilt mit, dass wenige Wochen vor der nunmehr kritisierten Berichterstattung der Bahnhof vom Innenminister des Landes als „Kriminalitätsbrennpunkt“ bezeichnet worden sei. Im Artikel sei dies auch so wiedergegeben worden. Der Oberbürgermeister habe inzwischen gemeinsam mit Polizei, Bundespolizei, Ordnungsamt und Streetworkern Maßnahmen für mehr Sicherheit am Bahnhof eingeleitet. Im Zusammenhang damit habe es auch eine offene und sachliche Debatte über die mutmaßlichen Tatverdächtigen gegeben, die für zahlreiche Gewalttaten am und rund um den Bahnhof verantwortlich seien. Bei ihnen habe es sich oft um Menschen aus anderen Staaten, vor allem aus Syrien und Afghanistan, gehandelt. Es sei, so die Chefredakteurin, von öffentlichem Interesse, warum der Bahnhof mittlerweile ein Kriminalitätsschwerpunkt sei. Dieses öffentliche Interesse sei auch bei der Beantwortung der Frage gegeben, woher die Leute kämen, die den Bahnhof und seine Umgebung unsicher machten. Die Chefredakteurin betont, dass man die Nationalität mutmaßlicher Straftäter nenne und auch bei der Polizei direkt danach frage. Dies gelte für deutsche und nichtdeutsche Personen gleichermaßen. Bei Ereignissen und Straftaten, die von vielen Menschen wahrgenommen würden, sei es der Zeitung wichtig, unter Beachtung aller bekannten Informationen zu berichten. Das gelte auch für die Gewaltkriminalität am örtlichen Hauptbahnhof.