Kennzeichnung reicht nicht aus
Lokalzeitung nennt Küchenfirma mit ihrem vollen Namen
Eine Lokalzeitung veröffentlicht unter der Rubrik „Küche und Kulinarik“ ein “Rezept der Woche“. Dieses ist mit einem blauen Balken eingerahmt und mit einem Firmenlogo versehen. Enthalten ist der Hinweis auf „Mehr leckere Rezepte“, wobei die entsprechende Firma genannt wird. Darunter steht das Logo einer Firma, die Küchen verkauft. Im Text findet sich diese Passage: “Dieses Gericht wurde in einer Küche von (Name der Firma) gekocht. Bei uns finden sie Ihren Küchentraum!“ Der Beschwerdeführer kritisiert die Redaktion wegen eines Verstoßes gegen die Ziffer 7 des Pressekodex, in der die Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten festgeschrieben ist. Die Redaktionsleiterin bekennt, dass die Werbung durch eine weitergehende Kennzeichnung vom redaktionellen Inhalt hätte abgegrenzt werden müssen. Einen Verstoß gegen den Kodex sieht sie jedoch nicht, da die Trennung zwischen Werbung und redaktionellem Text trotzdem gegeben sei.