Redaktion räumt zwei sachliche
Fehler ein Berichterstattungsmängel wurden online transparent korrigiert
Eine Großstadtzeitung berichtet in ihrer Online-Ausgabe über ein Verfahren gegen Ärzte wegen Werbung für Abtreibungen. Ein Leser des Blattes sieht zwei sachliche Fehler. Zum einen wird die Allgemeinärztin Kristina Hänel als Gynäkologin bezeichnet. Zweitens sei der Hinweis auf Anträge zur Änderung der Gesetzeslage im Bundestag fehlerhaft. Nicht nur die Union wolle den entsprechenden Paragrafen beibehalten, wie im Text behauptet, sondern auch die AfD. Die Ressortleiterin Digital gibt dem Beschwerdeführer Recht. Die Redaktion bedauere die beiden Fehler und habe sie transparent korrigiert.