Redaktion passt Karte den Realitäten an
Magazin korrigiert Fehler und macht dies für Leserschaft transparent
Ein Nachrichtenmagazin berichtet online über Grundreche weltweit in Corona-Zeiten. Der Beitrag ist mit einer interaktiven Weltkarte illustriert. Ein Leser des Magazins kritisiert, die Karte zeige die Grenzen Marokkos falsch an. Die Besetzung der Westsahara werde zwar von den USA anerkannt, nicht aber von Deutschland. Die Rechtsvertretung des Magazins gibt dem Beschwerdeführer Recht. Die Redaktion schließe sich regelmäßig der völkerrechtlich vorherrschenden Meinung an. Völkerrechtlich gehöre die Westsahara zweifellos nicht zu Marokko. Der Vorwurf des Beschwerdeführers, die Redaktion ergreife einseitig Partei für Marokko, entbehre hingegen jeder Grundlage. Zum einem befasse sich der Beitrag nicht vorrangig mit dem Westsaharakonflikt oder auch nur mit Marokko im Allgemeinen, und nehme schon deshalb keine Partei in diesem Konflikt. Zum anderen und vor allem aber befasse der Beitrag sich mit der Menschenrechtslage weltweit. Durch die Einfärbung der Karte werde Marokko gerade kein Unbedenklichkeitszeugnis ausgestellt. Die Freiheitsrechte würden als beschränkt ausgewiesen. Wenn überhaupt, werde gerade nicht Partei für Marokko ergriffen, sondern Kritik an der dortigen Menschenrechtssituation geübt. Die Rechtsabteilung teilt mit, die Redaktion habe die Karte unmittelbar nach Eingang der Beschwerde der völkerrechtlichen Lage angepasst. Auf diese Korrektur werde am Ende des Textes hingewiesen.