Werbung nicht ausreichend gekennzeichnet
Dem Begriff „Verlags-Sonderveröffentlichung“ fehlt es an Eindeutigkeit
Eine Zeitschrift veröffentlicht unter der Überschrift „Natürlich & Gesund“ eine vierseitige Verlags-Sonderveröffentlichung zum Thema Homöopathie. Der Beilage folgt eine Seite mit Anzeigen für homöopathische Mittel. Ein Leser der Zeitschrift hält die Veröffentlichung für Werbung, die nicht als solche erkennbar gemacht worden sei. Die Einbettung von Anzeigen suggeriere, dass es sich dabei um einen redaktionellen Beitrag handele. Der Beschwerdeführer sieht auch eine Verletzung der Ziffer 14 des Pressekodex (Medizinberichterstattung), da in der Veröffentlichung enthaltene Aussagen zum Teil nicht haltbar seien. Die Rechtsabteilung des Verlages hält dagegen und betont, dass die kritisierte Veröffentlichung klar zwischen redaktionellem und werblichem Inhalt trenne. Die Seiten mit dem redaktionellen Teil seien deutlich mit dem Hinweis „Verlagssonderveröffentlichung“ gekennzeichnet. Es folge eine Seite mit klar erkennbaren Anzeigen. Auch ein Verstoß gegen die Ziffer 14 des Pressekodex (Medizin-Berichterstattung) liege nicht vor. Ob homöopathische Arzneimittel wirksam seien oder nicht, sei in Fachkreisen zwar umstritten, werde jedoch nicht einhellig verneint.