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Lobend über örtliches Reisebüro berichtet

Inhaber kann im Bericht an der Internet-Konkurrenz Kritik üben

„Vier gute Gründe für den Gang ins Reisebüro“ titelt eine Lokalzeitung online. In dem Artikel kommt der Inhaber eines örtlichen Reisebüros zu Wort. Er nennt Gründe, warum Kunden vor Ort und nicht im Internet ihre Reise buchen sollten. Er hebt dabei sein Unternehmen positiv hervor. Die Telefonnummer des Reisebüros wird genannt. Internet-Anbieter werden kritisch bewertet. Ein Leser der Zeitung sieht in dem Beitrag Werbung bzw. Schleichwerbung für das Reisebüro. Die Veröffentlichung enthalte zudem unterschwellige Vorwürfe gegen die Internet-Konkurrenz. Die Rechtsvertretung der Zeitung teilt mit, dass es sich bei der Veröffentlichung um eine Anzeige handele. Diese sei eigentlich Teil einer Anzeigen-Sonderveröffentlichung, die in gedruckter Form in einem Anzeigenblatt verbreitet worden sei. Dort sei sie auf Grund ihrer Aufmachung als reine Anzeigen-Veröffentlichung zu erkennen gewesen. Der nunmehr kritisierte Bericht sei offensichtlich durch eine automatisch ausgelöste Archivfunktion in die Zeitung geraten. Die Redaktion habe den Beitrag nach Eingang der Beschwerde gelöscht.