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Berichterstattung in Werbung gehüllt

Internet-Portal stelle Panini-Album zum Grundgesetz-Jubiläum vor

Ein lokales Internet-Portal berichtet über ein neues Panini-Album mit 333 Sammelbildern zum Thema 70 Jahre Grundgesetz. Der Autor beschreibt das Album sehr positiv. In Verbindung mit dem Album startet das Portal eine Verlosungsaktion. Am Ende des Artikels werden zehn Startersets verlost. Schließlich informiert der Beitrag über Bezugsmöglichkeiten, Sonderangebote und Preise der Aktion. Eine Nutzerin des Internet-Auftritts vermisst eine Kennzeichnung über das Eigeninteresse. Diese gebe es nicht. Es handele sich um eine in Werbung gehüllte Berichterstattung. Die Täuschung der Öffentlichkeit mit dieser Form der Berichterstattung und Durchsetzung des eigenen geschäftlichen Interesses sei nach ihrem Empfinden unredlich. Die Rechtsvertretung des Internet-Portals hält die Beschwerde für unbegründet. Den Berichten sei in den Printausgaben des Verlages wie auch im Internet ein darstellender sachlicher Charakter eigen, wie es die Beschwerdeführerin selbst feststelle. Es werden in erster Linie die Inhalte des Albums in einer Weise dargestellt, wie sie es der Leser erwarte. Das öffentliche Interesse an dem Thema des Sammelalbums sei aufgrund des zum Zeitpunkt der Veröffentlichung kurz bevorstehenden 70. Gedenktages des Grundgesetzes enorm. Auch die Erwähnung der Kaufmöglichkeiten am Ende der Berichte sei nicht zu beanstanden. Es entspreche dem Interesse des Lesers zu erfahren, wo er das vorgestellte Album erwerben kann. Der Pressekodex verbiete keine Werbung in eigener Sache sofern das Eigeninteresse zum Ausdruck komme. Das sei hier der Fall.