Produktwerbung im Interview
Zeitschrift lässt Interviewpartnerin ihre Produkte anpreisen
Eine Frauenzeitschrift veröffentlicht ein Interview mit Verona Pooth. Überschrift: „Ich heirate ihn aus tiefster Liebe“. Die Moderatorin, Schauspielerin und Unternehmerin äußert sich über ihre Familie und preist eine von ihr betriebene Kosmetikproduktlinie an. Die Redaktion veröffentlicht am Ende des Beitrages einen Kasten, in dem die genauen Produkte samt Preisen genannt werden. Auch auf die Website des Herstellers wird verwiesen. Ein Leser der Zeitschrift sieht in der Veröffentlichung einen Fall von Schleichwerbung. Die Rechtsabteilung des Verlages erkennt keinen Grund für eine Beschwerde beim Presserat. Für die Erwähnung der Kosmetiklinie in dem Interview sei keine Gegenleistung erfolgt und auch nicht vereinbart worden. Nur drei von 18 Fragen im Interview bezögen sich überhaupt auf die unternehmerische Tätigkeit von Verona Pooth. In ihren Antworten gehe Frau Pooth nicht auf einzelne Produkte ein. Sie preise sie auch nicht an. Bei dem Infokasten handele es sich eindeutig um eine Anzeige, die keiner Kennzeichnung bedürfe. Die notwendige Trennung dieser Anzeige vom redaktionellen Interview ergebe sich aus deren Inhalt und ihrer Gestaltung.