Allgemeinärztin als Frauenärztin bezeichnet
Angabe hätte von der Redaktion transparent korrigiert werden müssen
Eine regionale Boulevardzeitung berichtet online unter der Überschrift „Gerichtsurteil in Gießen – Ärztin informiert über Abtreibung – und wird zu 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt“ über den Prozess gegen Kristina Hänel. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass die Allgemeinärztin Hänel als Frauenärztin bezeichnet werde. Der Chefredakteur antwortet auf die Beschwerde. Richtig sei, dass Frau Hänel Fachärztin für Allgemeinmedizin sei. In ihrer Praxis könnten Patientinnen aber nun einmal auch gynäkologische Behandlungen in Anspruch nehmen – also etwa auch Abtreibungen durchführen lassen. Sie möge vielleicht keine Facharztausbildung in Gynäkologie absolviert haben, sei aber doch berechtigt, gynäkologische Eingriffe vorzunehmen bzw. wie eine Frauenärztin zu agieren. Der Unterschied zwischen einer zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen berechtigten (Frauen-)Ärztin und einer „Gynäkologin“ bzw. Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe könne unmöglich in einer kurzen Bildunterschrift zum Ausdruck gebracht werden.