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Ein Hund kann rechtzeitig entkommen

Video im Nachrichtenmagazin: Das Tier sollte gekocht werden

Ein Nachrichtenmagazin veröffentlicht online ein Video, in dem zu sehen ist, wie ein Mann versucht, einen Hund in einem Eimer mit kochendem Wasser zu ertränken. Überschrift: „Chinese versucht lebendigen Hund zu kochen, doch der kann sich retten.“ Der Hund kann entkommen. Im Hintergrund sind Laute des Hundes zu hören und das Lachen von mehreren Personen. Die Sequenz wird in dem Video dreimal gezeigt. Aus dem Off heißt es am Ende, es sei zu hoffen, dass dieser „kleine Vierbeiner auch weiterhin nicht als Delikatesse endet.“ Ein Leser der Zeitschrift sieht sowohl in der Überschrift als auch in der Darstellung des Videos einen Verstoß gegen die Ziffer 11 des Pressekodex (Sensationsberichterstattung, Jugendschutz). Hier werde gezeigt, wie ein Mensch einem lebenden Tier unsagbares Leid zufüge. Die Art des Kommentars lasse zudem den Schluss zu, dass dieses Verhalten verharmlost werde. Der Beschwerdeführer findet es „widerlich und absolut verantwortungslos“, dass ein vermeintlich seriöses Nachrichtenmagazin so etwas verbreite. Die Leiterin des Bereichs Video nimmt Stellung. Im Bericht werde mitgeteilt, dass dem Hund nichts geschehen sei. Es könne als nicht die Rede von schweren Verletzungen und unsagbarem Leid die Rede sein. Der Pressekodex verlange nicht, Brutalität oder Leid aus der Berichterstattung auszuklammern. Sonst könnte die Presse ihrem Informationsauftrag nicht gerecht werden. Durch den Hinweis „verstörende Bilder“ und die textliche Beschreibung dessen, was im Video zu sehen sei, hätten die Nutzer hinreichend Gelegenheit gehabt, vom Ansehen des Videos Abstand zu nehmen. Die Darstellung sei im vorliegenden Fall auch nicht besonders voyeuristisch gewesen. Es seien keine Nahaufnahmen, Zeitlupen oder dergleichen gezeigt worden. Dass die Sequenz mehrmals wiederholt wurde, liege allein daran, dass die so kurz gewesen sei.