Auf Inhalt einer Pressemitteilung verlassen
Event-Manager unter dem Verdacht der finanziellen „Unzuverlässigkeit“
Eine Regionalzeitung berichtet online über eine Pressemitteilung der grünen Ratsfraktion einer Großstadt. Darin heißt es, ein Event-Manager, der sich derzeit vor Gericht verantworten müsse, sei auch dem örtlichen Musikforum Geld schuldig geblieben. Die Grünen verweisen nach einem wörtlichen Zitat auf vorangegangene „Skandalgeschäfte“, bei denen viel öffentliches Geld verloren gegangen sei. „Umso überraschter war ich", so die“ Sprecherin der Grünen im Stadtrat, „als ich erfuhr, dass Herrn (…) trotz der bekannten finanziellen Unzuverlässigkeit das Musikforum für eine Veranstaltung am (…) vermietet wurde. Auf unsere Nachfrage im Kulturausschuss erhielten wir im Frühjahr die Mitteilung, dass Herr (…) auch diesmal die Miete schuldig geblieben ist, immerhin 4000 Euro.“ Der im Bericht namentlich genannte Event-Manager ist in diesem Fall der Beschwerdeführer. Dieser meint, es sei erstaunlich, dass Berichte auf der Basis von Pressemitteilungen veröffentlicht würden und der „Beschuldigte“, keine Chance zur Stellungnahme habe. Die Rechtsvertretung der Zeitung trägt vor, Ausgangspunkt von Pressemitteilung und Berichterstattung sei das zwei Tage vor der Veröffentlichung im Rahmen des Strafprozesses erfolgte umfangreiche Geständnis des Beschwerdeführers gewesen. Dieser Prozess habe aufgrund der Prominenz der Opfer des Beschwerdeführers sowie des Schadens im hohen sechsstelligen Bereich und nicht zuletzt wegen der Bekanntheit des Angeklagten selbst ein außerordentlich großes Aufsehen erregt. Der Prozess sei mit einer Verurteilung des Beschwerdeführers zu Ende gegangen. Einen Verstoß gegen presseethische Grundsätze sieht die Rechtsvertretung nicht. Der Autor mache im Beitrag deutlich, dass sein Inhalt auf einer fremden Einschätzung des Prozesses und des Zusammenhangs mit der unterbliebenen Zahlung an das Musikforum beruht. Der Autor mache sich diese Aussage nicht zu Eigen.