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Was hat es mit dem Wort auf sich?

Tageszeitung benutzt in Überschrift den Begriff „Elefantenschinder“

Eine überregionale Tageszeitung berichtet online über Proteste gegen die Tierhaltung in Zirkussen. Die Überschrift des Beitrages lautet: „Elefantenschinder dürfen bleiben“. Ein Unfall mit Zirkuselefanten befeuere in Osnabrück eine alte Debatte aufs Neue. Zwei Elefanten hätten einen dritten attackiert. Dieser sei in den Logenbereich gestürzt, wobei ein Zuschauer verletzt worden sei. Andere Zirkusbesucher seien geflüchtet. Die Zeitung zitiert Besucher, die Löwen auf Parkplatzasphalt gesehen hätten, bei dem kaum Einstreu zu sehen gewesen sei. Elefanten hätten regelmäßig Rumpf und Kopf bewegt. Die Redaktion lässt den Marketingchef des Zirkus zu Wort kommen. Das Hin- und Her-Bewegen des Kopfes machten die Elefanten, weil sie sich auf ihren Auftritt freuten. Drei Beschwerdeführer werfen der Redaktion vor, Tierlehrer in der Überschrift als Elefantenschinder zu bezeichnen, ohne für diese Behauptung einen Nachweis zu liefern. Den Mitarbeitern des Zirkus sei jedoch von Amtstierärzten eine auf Basis der gesetzlichen Regelungen vorbildliche Tierhaltung bescheinigt worden. Der Autor des Beitrages weist die Vorwürfe zurück, indem er eine Interpretation des Wortes „schinden“ liefert. Der Begriff sei ein meinungsstarkes, abwertendes aber nicht beleidigendes Wort und bezeichne laut Digitalem Wörterbuch der Deutschen Sprache jemanden, „der andere Leute schindet.“ Schinden wiederum bezeichne die Tätigkeit, jemandes Leistungsfähigkeit übermäßig – also ohne adäquate Gegenleistung - zu beanspruchen und so zu quälen. Der Autor weist die Deutung zurück, die Überschrift beziehe sich auf sämtliche „Tierlehrer“. Der Vorwurf, der Artikel habe Prangerwirkung, sei abwegig, denn die Öffentlichkeit sei von dem Veranstalter und seinem angestellten Elefantenbändiger ja aktiv aufgesucht und mit dem Scheitern seiner Vorführungen behelligt worden. Der Vorwurf der Vorverurteilung sei zurückzuweisen: Schinderei sei kein Straftatbestand und ein Verfahren wegen Elefantenschinderei, dem hätte vorgegriffen werden können, sei nicht anhängig.